Donnerstag, 20. September 2012

Ursula von der Leyens zwei Gesichter

 Eure Rede aber sei: Ja! Ja! Nein! Nein! Was darüber ist, das ist vom Übel, Matthäus 5, 37. Wahrhaftigkeit verlangt Jesus Christus in der Bergpredigt von seinen Anhängern. Für Politiker der CDU, der Partei also, die sich ja sogar in ihrem Namen auf den Religionsstifter beruft, sollte so Wahrhaftigkeit eine Selbstverständlichkeit sein.

 Ursula von der Leyen scheint allerdings von den Lehren Jeusu Christus nicht besonders inspiriert. Hielt sie sich noch vor wenigen Tagen zu Gute, dass sie auf die drohende Altersarmut hingewiesen, und diese in Deutschland zu einem viel beachteten Thema gemacht hatte, so hat sie jetzt im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Minjobs in Zukunft statt mit bisher 400 Euro mit 450 Euro vergütet werden sollen.

 Von der Leyen tut mit diesem Gesetzentwurf dem kleineren Koalitionspartner FDP einen Gefallen. Spätestens jetzt sollte der aufmerksame Betrachter hellhörig werden. Wenn die FDP eine gesetzliche Lohnerhöhung fordert, dann ist etwas faul im Staate Dänemark. Ist sie doch eine erklärte Gegnerin eines gesetzlichen Mindestlohnes und möchte am liebsten alles dem Markt überlassen.

 Fragt man Sozialpolitiker und Rentenfachleute, so sind gerade, neben Leiharbeit, Teilzeitjobs und Niedriglöhnen, diese Minijobs ein Grund für die Altersarmut. Gerade die sollen nun attraktiver gemacht werden, indem sie um 50 Euro angehoben werden. Minijobs verdrängen zumindest im Bereich der Arbeiten mit wenig Qualifikation bisherige Vollzeitjobs. Minijobber sind für die Unternehmen günstiger, durch die geringen Sozialabgaben und sie sind flexibler einzusetzen. Durch die geringe Stundenzahl die der Arbeitnehmer erbringen muss, sind solche Jobs auch für Studenten und Rentner interressant, die dadurch normal in Vollzeit Beschäftigten die Arbeitsplätze wegnehmen.

 Aber jeder Volzeitarbeitsplatz, der vernichtet wird, fehlt als Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung. Besonders Frauen, die lange Jahre in 400 Eurojobs tätig sind, erwerben kaum Rentenansprüche.

 Für Arbeitgeber ist natürlich jede Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung ein Gewinn. Müssen Minijobber bei einem Stundenlohn von 5 Euro, zur Zeit noch nach 80 Arbeitsstunden im Monat nach Hause geschickt werden, so können sie nun 90 Stunden beschäftigt werden. So kann durch zwei Minjobber eine Vollzeitkraft ersetzt werden.

 Frau von der Leyen zeigt einmal mehr ihre zwei Gesichter. Sie beklagt die aufziehende Altersarmut, die besonders Frauen und Geringverdiener treffe. Aber schon Tage später, erweitert sie die Möglichkeiten Menschen in Minijobs zu beschäftigen und vergrössert dadurch die Zahl der Geringverdiener.

 Besonders die 10% der Deutschen, die über die Hälfte der Vermögen ihr eigen nennen und wahrscheinlich in ihrer Mehrzahl FDP wählen, können sich freuen. Jetzt können sie ihre Haushaltshilfen noch ein paar Stunden im Monat länger schikanieren. Für Haushaltshilfen müssen pauschal nur 14,44% an Versicherungen und Steuern zusätzlich zu den 450 Euro abgeführt werden. Ab Januar 2013 bekommt Madame jetzt 80 Stunden Hilfe für den ungefähren Gegenwert einer Flasche Rotwein, die der Gatte des abends doch so oft und gerne entkorkt.

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