Donnerstag, 18. Oktober 2012

Teure Einigung bei Bundestagswahlrecht

 Das neue Wahlrecht für den Bundestag, auf das die fünf Parteien CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne sich geieinigt haben wird ein teurer Spass für die Steuerzahler.

 Das zweimal vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Wahlrecht  zum Bundestag scheint jetzt einvernehmlich zwischen allen Parteien, mit Ausnahme der Linken, neu geregelt zu werden. Und wie das so ist, wenn verschiedene Interessen aufeinanderstossen, es muss ein Kompromiss geschlossen werden. Da trifft es sich natürlich, wenn eine Regelung gefunden wird, die allen Beteiligten einen schönen Zugewinn bringt, der von einem Dritten, Unbeteiligtem, bezahlt wird. Dieser Dritte ist, wen hätte es gewundert, der Steuerzahler, sind die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Landes.

 Die neue Regelung sieht nämlich eine, nicht ganz unerhebliche, personelle Aufstockung des Parlaments vor. Die Überhangmandate, die dadurch entstehen, dass eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustehen, sollen in Zukunft durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien, voll ausgeglichen werden.

 Bei der letzten Bundestagswahl errang die CDU 22 Überhangmandate. Sollte die nächste Wahl ähnlich ausgehen, so würde das bedeuten, das den anderen Parteien, zusammen 51 zusätzliche Sitze im Bundestag zustehen würden. Das bedeutet, dass im nächsten Bundestag 73 mehr Abgeordnete sitzen würden, als die Bürger dort hineingewählt hätten. Die weitaus kostengünstigere Alternative, nach der ein Bundesland nicht mehr Wahlkreise haben darf, als es, nach seiner Bevölkerungszahl, Abgeordnete ins deutsche Parlament entsendet, scheint keiner der Parteien eingefallen zu sein. Bei einer solchen Regelung käme es weder zu Überhang- noch zu Ausgleichsmandaten. Im Bundestag säßen lediglich die gesetzlich festgelegte Anzahl an Abgeordneten.

 Die festgelegte Anzahl an Abgeordneten für den Deutschen Bundestag beträgt 600. 73 Sitze mehr bedeutet eine Aufblähung des Parlaments um gute 12 Prozent. 12 Prozent mehr Abgeordnete bedeuten aber auch mindesten 12 Prozent höhere Kosten, die die Steuerzahler zu tragen haben. Was uns ein Abgeordneter im Jahr kostet, zeigt folgende Aufstellung:


  • Diäten pro Monat ab 2013                                                                                                  8.252,--
  • Kostenpauschale                                                                                                                   4.029,--
  • Bürokosten, möbliert m. Nebenkosten, geschätzt                                                         1.620,--
  • Kostenlose Bahnfahrten, Inlandsflüge, Dienstwagenflotte, geschätzt                      1.000,--
  • Büro- u. Geschäftsausstattung                                                                                           1.000,--
  • Mitarbeiterpauschale                                                                                                          15.000,--
  • Kosten für Übergangsgeld bei 8 Jahren Zugehörigkeit z. Bundest.                                663,--
  • Kosten Pension bei 8 Jahren Zugehörigk. und 20 Jahren Pensionsbezug                  4.126,--  
                                                                                                                                                 -------------------
         Kosten eines Abgeordneten pro Monat                                                                             35.690,--
 * Bei den Bürokosten wurde ein Preis von 30 Euro pro Quadratmeter möbliert und inklusive aller Nebenkosten angenommen. Bei der Reisekostenerstattung wurde von vier Fahrten pro Monat mit der Bahn 1. Klasse in den Wahlkreis ausgegangen, die mit 250 Euro pro Fahrt sehr niedrig angesetzt erscheinen. Die Zugehörigkeit zum Parlamente beträgt durchschnittlich acht Jahre. Bei der Berechnung des Überbrückungsgeld wurde davon ausgegengen. Die Kosten der Pension berechnen sich aus einer achtjährigen Zugehörigkeit zum Parlament und der mittleren Lebenserwartung.


 Was ein Abgeordneter oder ein Abgeordnete im deutschen Bundestag wert ist, was sie uns Steuerzahlern wert ist, darüber lässt sich trefflich streiten. In diesem Falle ist es auch von eher zweitrangiger Bedeutung. Wollen wir allerdings gute Leute haben, die uns vertreten, so müssen diese auch gut bezahlt werden. Wer nur dritte Wahl bezahlt, der bekommt auch nur dritte Wahl. Hier geht es einzig um die Kosten der künstlichen Aufblähung des Bundestages. Es darf aber bezweifelt werden, ob mehr Abgeordnete auch einen Mehrwert für die Bürger bedeuten.

  Das, uns als Kompromiss verkaufte, neue Wahlrecht, würde bei einem ähnlichen Ausgang der Bundestagswahl im Herbst 2013, wie bei der Wahl in 2009, die Steuerzahler im Jahr über 31 Millionen Euro mehr kosten, in Zahlen: 31.264.440 Euro.

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