Donnerstag, 15. März 2012

Hat der Internationale Strafgerichtshof Recht gesprochen?

 In Den Haag hat der Internationale Strafgerichtshof seit zehn Jahren seinen Sitz. Gestern nun hat er sein erstes Urteil gesprochen. Thomas Lubanga Präsident der im Jahr 2000 gegründeten „Union kongolesischer Patrioten“ (UPC), einer Organisation des Hema-Volkes, die im Kongokrieg von 1999 - 2003 in der Nordostprovinz Ituri kämpfte, wurde schuldig befunden der Rekrutierung von Kindersoldaten. Es droht ihm nun eine Strafe von bis zu dreißig Jahren Gefängnis.

 Das Schaulaufen Angelina Jolies vor, während und nach der Urteilsverkündung für ihren Imagewandel von der Ballerspielikone zur ernsthaften Regisseurin war bei diesem Prozess noch eine der kleineren Merkwürdigkeiten. Tatsache ist, der Chefankläger des Strafgerichtshofes, Luis Moreno-Ocampo wollte durch ein schnelles und einfaches erstes Verfahren vor dem Gerichtshof, diesen so schnell als möglich international etablieren. Dafür brauchte er eine einfache eindeutige Beweisführung. Da kam ihm Lubanga, der bestenfalls zur dritten Reihe der verdächtigen Kriegsverbrecher gehört gerade recht.

 Lubanga wurde bereits 2004 vom kongolesischen Präsidenten Josef Kabila in die Hauptstadt Kinshasa gelockt und dort in einem  fünf Sterne-Hotel festgesetzt, aber erst 2006 aus politischen Gründen an die Behörden in Den Haag ausgeliefert. Danach begannen die merkwürdigen Ermittlungsmethoden Moreno-Ocampos, die das Gericht zweimal bis kurz vor einen Abbruch des Verfahrens brachten. So verweigerte er der Verteidigung über Monate Einsicht in die Ermittlungsakten, die dann auch noch in weiten Teilen geschwärzt waren.

 Das Gericht tadelte in seiner Urteilsbegründung massiv die Arbeit der Anklagebehörde. Die Taz schreibt: Besonders kritisch wertete Richter Fulford den Gebrauch „lokaler Mittelsmänner“ durch die Anklage - also Kongolesen, die im Auftrag Moreno-Ocampos Opfer und Zeugen aufsuchten und Aussagen sammelten. „Die Anklage hätte ihre Ermittlungsverantwortung nicht an die Mittelsmänner delegieren sollen“, schimpfte der Richter. Es seien aufgrund der „unbeaufsichtigten Aktivitäten“ der Mittelsmänner Zeugen geladen worden, die „der Manipulation ausgesetzt“ gewesen seien; es seien teilweise „inkorrekte und unehrliche“ Aussagen und Beweismittel vorgelegt worden. Es bestehe das „Risiko, dass Mittelsmänner Zeugen zu Falschaussagen überredeten, ermutigten oder anstifteten“, so der Richter weiter. Die drei in Den Haag als Opfer aufgetretenen Zeugen seien allesamt unbrauchbar, da die Identität von zweien unklar und damit auch die Aussage des dritten anzuzweifeln sei.

 Jedes andere Gericht hätte den Prozess unter solchen Bedingungen abgebrochen und den Angeklagten auf freien Fuss gesetzt. Nicht so der Internationale Strafgerichtshof. Der liess nicht einmal das von der Verteidigung geltend gemachte Recht auf Selbstverteidigung gegen einen, dem Hema-Volk drohenden Völkermord, gelten.

 Der Den Haager Internationale Strafgerichtshof wird von 120 Nationen anerkannt. Allerdings sind bis jetzt nur Afrikaner angeklagt. Gegen keinen westlichen Politiker, der sich der Verletzung der Menschenrechte schuldig gemacht hat sind auch nur Ermittlungen aufgenommen worden. Weder der völkerrechtswidrige Kosovokrieg, noch der Irakkrieg, weder die Menschenrechtsverletzungen der Israelis im Ghazastreifen, noch die gezielte Ermordung diverser Palistinenserführer, die Ermordung Gaddafis und der ungerechtfertigte Bombenkrieg gegen Libyen wurden vor den Gerichtshof gebracht.

 Die US-Amerikaner drohten gar, sollte ein Angehöriger ihrer Nation festgesetzt werden, würden sie ihn mit Waffengewalt befreien. So ist der, von vielen aufrichtigen Kämpfern gegen Menschrechtsverletzungen über Jahrzehnte herbeigesehnte, Internationale Strafgerichtshof doch wieder nur ein Instrument der Sieger gegen die Besiegten. Es fällt schwer in ihm ein Instrument der Rechtssprechung zu sehen vor dem alle Menschen gleich sind, eher eines des Kolonialismus und des Rassismus der westlichen Welt.

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