Sonntag, 12. August 2012

Es geht den Steuerbanditen an den weissen Kragen, NRW kauft neue Steuer-CD

 Die Nordrhein-Westfälischen Steuerbehörden haben erneut eine CD mit Daten über deutsche Steuersünder in der Schweiz angekauft. Und wieder setzt eine Diskusion darüber ein, ob solch ein Ankauf rechtmässig sei. Diese immer wieder aufflackernde Diskussion kann nur als Versuch von interressierter Seite verstanden werden, die konsequente Verfolgung von Steuerhinterziehung ebenfalls in den Anschein der Unrechtmässigkeit zu rücken. (Es soll ja auch schon Verleger gegeben haben, denen Steuerhinterziehung nachgewiesen werden konnte.) Dabei ist die Rechtslage sonnenklar. Im November 2010 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Erwerb und die Verwendung von Daten über deutsche Steuerhinterzieher in Gerichtsverfahren, rechtens ist.

 Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt oder eine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Offizialdelikt mit einer Strafbewehrung von Geldstrafen bis hin zu langjährigen Haftstrafen, bei dem die Strafverfolgungsbehörden tätig werden müssen, wenn ihnen davon zu Ohren kommt. Nicht der Ankauf und die Verwendung der Daten ist strafbar, sondern vielmehr der Nichtankauf. Hier würde dann eine Strafvereitelung im Amt vorliegen.

 Gern wird auch argumentiert, dass ein Jeder bei seiner Steuererklärung schummele. Die bewusste Verlängerung des Weges zur Arbeit, die falsche Angaben über erhöhte Werbungskosten, damit mache sich fast das gesamte Volk zu einer Gemeinschaft von Steuerhinterziehern. Solche Argumente sind der ungeeignete Versuch von den richtigen, brutalen Betrügern abzulenken, oder ihre Taten zu relativieren.

 Jeder kleine Betrüger oder Dieb, der die Oma um ein paar Euro erleichtert, wird mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt, und das ist auch gut so. Aber für einen reichen Betrüger, der ohnehin alle legalen Möglichkeiten hat um seine Steuerschuld zu minimieren, soll diese Härte des Gesetzes nicht gelten. Der kann ungestraft 80 Millionen Menschen um ihre Zukunft bescheissen?

 Es sind ja keineswegs Straftaten, die aus reiner Existenznot begangen wurden, wenn das auch von einigen Tätern, in ihrer jämmerlichen Selbstverliebtheit, so gesehen wird. Die Millionenvermögen die ihrer berechtigten Besteuerung entzogen wurden, sind ja nicht allein durch die Hände Arbeit der Besitzer entstanden. Sie sind vielmehr das Ergebniss jahrelanger ehrlicher und aufopferungsvoller Arbeit von allen Beschäftigten der Betriebe, die das hohe Vermögen erwirtschaftet haben.

 Diese Vermögen sind nur zustande gekommen, weil die Allgemeinheit, der Staat, die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt hat. Der Staat hat für Rechtssicherheit gesorgt, er unterhält Strassen, Bahnen und Schiffahrtswege, baut Flughäfen und versorgt die Unternehmen durch die Ausbildung der Menschen mit dringend benötigten Fachkräften. Der Staat entsorgt den Müll und reinigt die verseuchten Abwässer und er kommt für die gesundheitlichen Schäden der Menschen durch Chemie, Lärm, Arbeitsüberlastung und Arbeitsunfällen auf.

 In neuester Zeit sorgt der Staat sogar durch militärisches Handeln für die ungehinderte Rohstoffzufuhr und sichere Handelswegen für den Export deutscher Waren. Er sorgt für stabilen Geldwert und öffnet durch bilaterale und internationale Abkommen für eine Ausweitung des Marktes. Müssten die Steuerhinterzieher alle diese Vorausstzungen ihres Wohlstandes selbst schaffen, sie hätten nicht einen Cent auf ihren Konten.

 Jeder Euro, der dazu dient, dieser mit hoher krimineller Energie vorgehenden Straftäter habhaft zu werden, ist ein gut angelegter Euro. Die „Neue Westfälische“ aus Bielefeld berichtet, dass allein bei der Oberfinanzdirektion Münster seit 2010 2.311 Selbstanzeigen, dass sind im Schnitt mehr als zwei täglich, eingegangen sind.

 Durch die Selbstanzeige hoffen die Straftäter auf Straffreiheit, denn das Gesetz stellt jeden Steuerhinterzieher straffrei, der sich freiwillig stellt, bevor ein Verfahren gegen ihn eigeleitet ist. Eine schreiende Ungerechtigkeit. Hat man schon jemals davon gehört, das ein kleiner Dieb oder Betrüger, ein Schwarzarbeiter oder HartzIV-Empfänger, der gegen die Gesetze verstossen hat, straffrei ausgeht? Die grossen Millionenbetrüger aber zahlen einfach ihre Steuerschuld nach und alles ist so, als sei nie etwas vorgekommen.

 Nun mag man sagen: „Die paar Steuerbetrüger, was soll’s?“ Das ist falsch. Steuerhinterziehung kommt häufiger vor als man glaubern mag. Ein paar erstaunliche Zahlen liefert hier wieder die „Neue Westfälische“. Allein im Bereich des Bielefelder Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerhinterziehung kam es im Jahr 2011 zu 5300 Anzeigen wegen Steuerhinterziehung, und das bei einer immens hohen Dunkelziffer. Dabei wurden Straftaten in Höhe von 80 Millionen Euro aufgedeckt. Bei 2900 Delikten kam es zu Strafverfahren, die ausser mit Geldbussen mit insgesamt 49 Jahren Haft gesühnt wurden.

 Allein schon auf Grund dieser wenigen Zahlen ist das Abkommen der Bundesregierung mit der Schweiz, dass Steuerhinterziehungen aus der Vergangenheit straffrei stellt und sie lediglich mit Steuernachzahlungen zwischen 21 und 41% belegt, absolut lächerlich und inakzeptabel. Ungeachtet dieses milden Vorgehens, zeigen die Schwerkriminellen mit den weissen Kragen keinerlei Reue. Mit der Hilfe schweizer Banken bereiten sie schon die nächsten Verbrechen vor. Sie überweisen ihre unversteuerten Vermögen massenweise in die Steueroase Singapur.

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