Montag, 15. April 2013

Vor Gott sind alle Menschen gleich - wirklich alle?


 Es mag ja sein, dass es für ein Kamel leichter ist, durch ein Nadelöhr zu gehen, als das ein Reicher ins Himmelreich eingeht. Aber die Zugehörigkeit zur Gemeinde der Gläubigen wird den Reichen von den beiden großen christlichen Kirchen dann doch schon arg erleichtert.

 Wie jetzt bekannt wurde, handeln die Kirchen mit vermögenden Kirchensteuerpflichtigen den Steuersatz frei aus. Das Finanzamt bekommt dann von der Kirchenverwaltung eine Mitteilung über den ausgehandelten Satz mit dem wohlhabenden „Gläubigen“. Während also Arbeitnehmer, per order de mufti, bei Eintritt ins Berufsleben zu Vollmitgliedern ihrer Religionsgemeinschaft werden, mit einem Beitragssatz von 10% ihrer Einkommenssteuer, können sich die Reichen und Superreichen auch hier um einen erheblichen Betrag für den Weg zur Glückseeligkeit entlasten lassen.

 Nicht 10% ihrer Einkommenssteuer zahlen sie, sondern nur 3,5%. Allein, so einem Bericht der „Neuen Westfälischen“ aus Bielefeld zufolge, verzichtete allein die evangelische Kirche von Westfalen, in den Jahren 2010 bis 2012, so auf 8,5 Mio Euro an Steuereinnahmen. Wer hätte schon gedacht, dass auch der liebe Gott Sonderkonditionen für Großkunden anbietet?

 Eine Summe auf die die hohen Würdenträger verzichten können. Müssen sie doch schon seit gut zweihundert Jahren nicht mehr von der sonntäglichen Kollekte und der Barmherzigkeit der Gläubigen leben. Die Herren Bischöfe und Kardinäle werden nämlich nicht von göttlichem Manna ernährt, sondern nach schnödem Beamtentarif bezahlt und zwar nicht vom Vater im Himmel, sondern von - Vater Staat.

 So werden in den westlichen Bundesländern Bischöfe meist nach Besoldungsstufe B6 entlohnt, was im Jahre 2010 das nette Sümmchen von 7.778,83 € ausmachte, Erzbischöfe nach  B10 = 10.740,52 €, in München sogar nach B 11 = 11.157,60 €. Dazu kommen noch verschiedene Umlagen und ein dreizehntes Gehalt. So kamen die Hüter der gläubigen Schäfchen des Herrn in 2010 incl. Zulagen, geldwerter Vorteile und dem umgelegten 13. Gehalt auf ca. 10.000 bzw. 13.000 bzw. 13.500 €. Ihr Altersruhegeld macht 71,75 % dieses Gehalts aus. Auf ihr Salär müssen allerdings Steuern und ein Krankenversicherungsbeitrag von 250 Euro monatlich gezahlt werden. Bei der Kirchensteuer lassen sie sicher mit sich handeln.

 Im Jahre des Herrn 2009, kostete die hohe Geistlichkeit die deutschen Steuerzahler, egal ob evangelisch, katholisch, Mohammedaner, Buddisten oder Atheisten, 442 Millionen Euro, hat der Spiegel errechnet.

 In Mathäus 6, Vers 26 heisst es: „ Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen;  und euer himmlischer Vater ernährt sie doch.“ Auf den himmlischen Vater allerdings wollten sich die kirchlichen Würdenträger anscheinend dann doch lieber nicht verlassen.

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