Mit den diversen Wahllügen, den haltlosen Versprechen und den unsinnigen Werbegeschenken, die die miserable Wertschätzung des Souverän durch die Politik belegen, haben sich die Wähler inzwischen abgefunden. Vor jedem Urnengang lassen sie sich aber immer wieder von der versammelten Politikerschar und den Medien ein schlechtes Gewissen einreden, für den Fall, dass sie sich dieser Farce in den Wahllokalen entziehen und einfach zu Hause bleiben.
Wie wenig ernst allerdings die Eliten Wahlen wirklich nehmen, davon legte Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo in Günther Jauchs Talkrunde am Sonntag beredtes Zeugnis ab. Lorenzo bekannte fromm und frei, dass er Wahlbetrug begangen habe. Er habe bei der Europawahl gleich zweimal seine Stimme abgegeben. Einmal am Samstag in der italienischen Botschaft und einmal am Sonntag in seinem Berliner Wahllokal.
Nun bestimmt aber der Paragraph 107a des Strafgesetzbuches in Artikel 1 unmissverständlich:
"Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Und das
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
sagt Klipp und klar in §6 Absatz 4:
"Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind."
Lorenzo scheint zu glauben, dass Recht und Gesetz für einen regierungstreuen Journalisten der Mainstreampresse keine Gültigkeit haben. Er kann dabei nicht einmal Unwissenheit als Entschuldigung angeben. Hat doch sein eigenes Blatt "Die Zeit" in ihrer Onlineausgabe am 21. Mai über die Problematik der doppelten Wahl bei Bürgern mit zwei Staatsangehörigkeiten berichtet. Besonders leicht werde die Wahlfälschung Bürgern mit deutscher und italienischer Staatsangehörigkeit gemacht, so der Zeit-Autor Fabio Ghelli:
"Für deutsch-italienische Wähler reicht es, im Register der Italiener im Ausland (AIRE) eingetragen zu sein, um die italienische Wahlbenachrichtigung per Post zu erhalten. Am 23. oder 24. Mai soll der Wähler dann zur Botschaft in Berlin gehen, die Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis vorzeigen und schon bekommt er Wahlzettel und Stift."
Gesetze, so belegt di Lorenzos freizügiges Geständnis vor Millionen Fernsehzuschauern gelten nicht für die Angehörigen der Führungskaste. Wenn es dem Herrn Chefredakteur der "Zeit" beliebt zweimal zu wählen, dann macht er das eben, Strafrecht hin und Wahlgesetz her.
Bestätigt in seiner Ansicht von der Gesetzlosigkeit eines Top-Journalisten wurde di Lorenzo von Wolfgang Schäuble. Der Herr Finanzminister, der dereinst auch einmal Innenminister und somit amtlich für die Einhaltung der Gesetze zuständig war, scherzte in der gleichen Sendung laut Spiegel-Online:
"Ins Gefängnis müssen Sie deshalb nicht."
Auch Schäuble dokumentierte damit seine merkwürdige Auffassung von Recht und Gesetz. Die Eliten untereinander bedürfen keiner unabhängigen Gerichtsbarkeit. Sie sprechen sich untereinander bei Gesetzesbrüchen von jeder Verantwortung frei. Deutschland, eine Bananenrepublik!
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