Freitag, 19. Oktober 2012

Staat verzichtet auf jährlich 11,9 Milliarden Euro aus Vermögenssteuer

 Auf mindestens 11,9 Milliarden Euro schätzt das deutsche "Institut für Wirtschaftsforschung" (DIW) in Berlin die Mehreinnahmen der Länder, wenn die, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1997, ausgesetzte Vermögenssteuer wieder erhoben würde. Das teilte das Institit in seinem letzten Wochenbericht mit.

 Das DIW geht bei seiner Berechnung davon aus, dass alle Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen, also Firmen Vereine und Stiftungen, oberhalb einer Freigrenze von 2 Millionen Euro mit jährlich einem Prozent besteuert werden. Betroffen von dieser Steuer wären 143.000 Personen oder 0,2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung der Bundesrepublik. Das Volumen des zu versteuernden Vermögens beträgt 890 Milliarden.

 Bei den juristischen Personen wären 164.000 Instititionen mit einem zu versteuernden Vermögen von 760 Milliarden betroffen. Zusammen genommen und mit einem Prozent versteuert ergäbe das Einnahmen des Staates von 16,5 Milliarden Euro. Das DIW rechnet allerdings mit Einsparungen der Steuerpflichtigen bei anderen Steuerarten und kommt so auf eine Nettoeinnahme von 11,9 Milliarden für die Staatssäckel.

 Die Untersuchung wurde im Auftrag der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen vom DIW durchgeführt. Die Bundesländer wären auch die unmittelbaren Nutzniesser dieser Steuereinnahmen. Für sie wäre das eine grosse Erweiterung ihrer Finanzbasis. Ausser den Zuwendungen des Bundes hatten alle Länder zusammen im Jahre 2011 lediglich Steuereinnahmen von 13 Milliarden Euro. Da der Bund aber die Anteile der Länder an den Steuereinahmen jährlich nach eigener Kassenlage ändert, sind nur die eigenen Steuereinnahmen halbwegs verlässliche Grössen für die Länder.

 Durch die Vermögenssteuern würden die Bundesländer ihre eigenen Einnahmen nahezu verdoppeln. Gerade die Aufgaben der Länder sind besonders nah an den Bürgern. So sind sie für die Bildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen und Universitäten zuständig. Auch weite Teile des Strassenbaus fallen in die Verantwortlichkeit der Länder.

 Gerade in diesen zwei Bereichen fehlt es an Geld für dringend benötigte Neuinvestitionen und Erhaltungsmassnahmen. In einem Land, in dem die Eltern die Schulen ihrer Kinder in Eigeninitiative selbst streichen müssen, da für Handwerker kein Geld da ist und in dem die Schulgebäude verkommen, da sie aus Kostengründen nicht mehr ordentlich geputzt und gewartet werden, wären diese zusätzlichen Einahmen ein wahrer Segen.

 Wer häufig mit dem Auto unterwegs ist, und dabei auf die, in ländlichen Gebieten obligatorischen, Landstrassen angewiesen ist, der weiss in welch ruiniertem Zustand sich diese Strassen befinden. Es ist kaum noch das Geld vorhanden um die jedes Jahr auftretenden Winterschäden notdürftig zu beseitigen. Von Neubauten und Totalrenovierungen ganz zu schweigen. Diese Beispiele zeigen, dass das eingenommene Geld direkt invesziert würde. Durch die vergebenen Aufträge würden Arbeitsplätze geschaffen und die Menschen, die dadurch wieder in Arbeit und Brot kämen, würden Steuern und Sozialabgaben zahlen.

 Aber in Ermangelung eigenen Geldes denken unsere Politiker immer häufiger über PPP- (Public Private Partnership) Projekte nach. Dabei werden Strassen durch private Unternehmen gebaut oder renoviert und anschliessend vom Staat für zwnzig Jahre und mehr zurückgeleast. Die anfallenden Kosten werden dadurch natürlich nicht gemindert, sondern nur in die Zukunft verschoben. Auch Schulen wurden übrigens schon nach diesem Modell gebaut und verwaltet.

 Es sind die selben Politiker, die immer davon reden, wie unverzichtbar für unsere Zukunft die Bildung, wie wichtig für eine Industrie- und Dienstleistungsnation wie die unsere, die Infrastruktur sei, und das es unverantwortlich ist, die uns entstehenden Kosten, auf die nachfolgenden Generationen zu verschieben, die sich scheuen von den Superreichen einen winzigen Beitrag für die Zukunft unseres Landes einzufordern.

 Seit nunmehr 15 Jahren werden die Vermögendsten 0,2 Prozent der bundesdeutschen Gesellschaft von der Vermögenssteuer befreit. In dem gleichen Zeitraum wurde die Mehrwertsteuer zweimal erhöht. Im Jahre 1998 von 15 auf 16 Prozent und 2006, nach dem SPD-Wahlbetrug, von 16 auf 19 Prozent.

 Während laut Armuts-und Reichtumsbericht der Bundesregierung, die privaten Vermögen um 4,6 Milliarden Euro in den letzten zwanzig Jahren zugenommen haben, wovon der grösste Teil auf die Superreichen entfiel, wurden die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, da sie fast ihr ganzes Einkommen für den täglichen Bedarf ausgeben, um zusätzliche 4 Prozent bei der Mehrwertsteuer geschröpft. Daher ist es schon allein ein Gebot der Gerechtigkeit diese riesigen Vermögen, wenigstens ein kleines bisschen, an der Finanzierung der gemeinsamen Aufgaben zu beteiligen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen