Samstag, 23. November 2013

Deutsche Justizbehörden, Gerechtigkeit ist ihnen ein Fremdwort


 Der Eine wurde als Sohn einer alteingesessenen Bauernfamilie in Twistesen am erzkatholischen Niederrhein geboren. Er machte sein Abitur in Coesfeld am dortigen privaten katholischen St.-Pius-Gymnasium. Er studierte an der  Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Philosophie und katholische Theologie. 1985 wurde er zum Priester geweiht und promovierte nach Studienaufenthalten in den USA und Frankreich 1993 an der Universität Münster zum Doktor der Theologie. 1998 wurde er an derselben Universität habilitiert.

 2003 wurde er zum Titularbischof von Girus Tarasii und zum Weihbischof in Münster ernannt, 2004 erhielt er die Bischofsweihe, 2005 wurde er zum  Großoffizier im Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem ernannt und 2007 zum Ehrendomkapitular im Bistum Münster.

 Sein Name Tebartz-van Elst und seit dem 28. November Bischof von Limburg. Als solcher gehört er zu den Eliten, die dieses Land fest im Griff haben. Die katholische Kirche, die er repräsentiert, ist einer der Stützpfeiler, auf die sich die Bundesrepublik gründet. Sie gilt es zu schützen.

 Der Andere, ein Asylant aus dem Libanon, Khaled al Masri. 1985 kam Al Masri in die Bundesrepublik und stellte einen Asylantrag. Seine Begründung war, dass er im Libanon der bewaffneten islamistischen „al-Tawhid“ Bewegung angehört habe und aus diesem Grund gefoltert worden sei. Er heiratete eine Deutsche und erhielt daraufhin 1994 die deutsche Staatsbürgerschaft. Er lebte mit seiner zweiten Frau und seinen sechs Kindern in Senden in Bayern. Seinen Lebensunterhalt verdiente er sich als Autohändler.

 Am 31. Dezember 2003 wurde Al Masri in Mazedonien verhaftet und mehrere Tage in einem Hotel festgehalten und isoliert. Anschliessend übergaben die mazedonischen Behörden ihn dem amerikanischen Auslandsgeheimdienst CIA. Die Amerikaner hielten ihn für einen gesuchten AL Quaida-Anhänger und verbrachten ihn in ein Foltergefängnis in Afghanistan. Dort wurde er fünf Monate festgehalten, gefoltert und verhört. Als die Amerikaner ihren Irrtum bemerkten, setzten sie ihn in Albanien unmittelbar an der Grenze zu Mazedonien frei.

 Bis heute ist nicht geklärt wieweit die Bundesregierung in dem Fall verwickelt war. So behauptet Al Masri, einer seiner Peiniger habe ein akzentfreies Deutsch gesprochen. Der Mann, der sich Sam nannte ist bis heute nicht identifiziert. Er tauchte aber bei den Verhören erst auf, nachdem der damalige Innenminister Otto Schily von den Amerikanern über den Fall Al Masri informiert worden war.

  Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde der schwer traumatisierte Al Masri, der bisher strafrechtlich nicht aufgefallen war, immer wieder straffällig. Im Februar 2007 wurde gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt. Al Masri soll einen Tisch auf einen Mitarbeiter der Dekra geworfen haben, als dieser ihn wegen seiner zahlreichen Fehlzeiten bei einer Ausbildung zum LKW-Fahrer abmahnte.

 Im Mai 2007 zündete Al Masri einen Mediamarkt an, nachdem er über mehrere Wochen mit den Mitarbeitern des Marktes wegen der Rückgabe eines defekten I-Pod gestritten hatte. Dabei hatte er ein Angestellte angespuckt. Al Masri wurde daraufhin vom Landgericht Memmingen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

 Im September 2009 überfiel Al Masri den Neu-Ulmer Oberbürgermeister in dessen Büro und schlug auf diesen ein. Die Gründe für den Überfall wurden nie vollständig aufgeklärt. Al Masri wurde für seine Tat zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Während seiner Haft schlug er im Juli 2010 einen Justizbediensteten mit der Faust. Daraufhin wurde er zu einer weiteren Haftstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.

 Nachdem er seine Strafe abgesessen hatte wurde er umgehend wieder in U-Haft genommen, weil er wieder einen Justizbeamten geschlagen, ihn und den Gefängnisarzt beleidigt und bedroht haben sollte. Das Amtsgericht Kempten sprach ihn am 13. Oktober diesen Jahres jedoch vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Er habe, so der Richter, den Justizbeamten lediglich mit zwei Fingern berührt. Wegen Beleidigung und Bedrohung muss Al Masri allerdings 1.500 Euro Strafe zahlen. Er wurde umgehend aus der Untersuchungshaft freigelassen.

 Tage später legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil ein und nahm Al Masri umgehend wieder in Untersuchungshaft.

 Dem Einen, Tebartz-van Elst wurde vom Amtsgericht Hamburg gegen Zahlung von Zwanzigtausend Euro ein peinliches Gerichtsverfahren wegen zweier falschen Versicherungen an Eides Statt und eine drohende Haftstrafe erspart.
 § 156 des Strafgesetzbuches besagt nämlich: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 Dem Anderen, Khaled al Masri verweigern die deutschen Behörden seit Jahren eine angemessene Therapie um seine traumatischen Erlebnisse in dem amerikanischen Foltergefängnis zu verarbeiten. Stattdessen stecken sie ihn immer wieder in Haft, bezeichnen ihn wie die Kemptener Staatsanwaltschaft als gemeingefährlich und stellen öffentlich darüber Überlegungen an, ob sie ihn nach seiner Haftentlassung verdeckt observieren, ihm Kontakt- und Aufenthaltsverbote aussprechen oder gar elektronische Fußfesseln anlegen sollen.

 Während also die deutschen Justizbehörden Khaled al Masri zunehmend kriminalisieren um ihn wegzuschliessen und seine Entführung nachträglich, wenn nicht vollständig zu legalisieren, so doch zumindest erklärlich und entschuldbar zu machen, wird dem Kirchenmann Tebartz-van Elst ein Verfahren wegen Meineids erspart, wenn er die für ihn lächerliche Summe von Zwanzigtausend Euro bezahlt.

 Lächerlich deshalb, weil der Bischof mindestens 6.000 Euro Gehalt vom Land Hessen erhält. Dazu kommen Kost und Logie, ein Dienstwagen der gehobenen Klasse, Fahrer, Dienstboten, Köche und Putzfrauen. Al Masri lebt, wenn er denn überhaupt noch einmal auf freien Fuss gelassen wird von Hartz IV, dessen Zahlung allerdings ausgesetzt wird, bis die 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, die ihm das Land Macedonien zahlen muss für seinen Lebensunterhalt aufgebraucht sind.

 Interessant am Rande: Während das Hamburger Gericht das Verfahren gegen Tebartz-van Elst gegen Zahlung einer bestimmten Geldsumme einstellen wollte, war die Staatsanwaltschaft zunächst nicht damit einverstanden. Erst nach ein paar Tagen änderte diese plötzlich ihre Meinung und stimmte einer Einstellung des Verfahrens zu.

 Staatsanwälte sind, wie gemeinhin vermutet wird, in ihren Entscheidungen nicht frei. Sie sind gegenüber dem Justizminister, in Hamburg also der Justizsenatorin Jana Schiedek, weisungsgebunden.

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