Samstag, 14. Juni 2014

Der Kriegspräsident


 Soso im Kampf um Menschenrechte sei es manchmal erforderlich, „auch zu den Waffen zu greifen“, meint unser aller Präsident. Leider ist es aber nun einmal so, dass Kugeln, auch die, die aus freiheitlich-demokratischen Waffen abgeschossen werden und Bomben, die aus kapitalistischen Bombern auf die Köpfe der Menschen geworfen werden, diese Menschen umbringen.

 Ein Griff zu den Waffen verletzt somit das elementarste aller Menschenrechte: Das Recht auf Leben und persönliche Unversehrtheit.. Wie aber will unser Herr Bundespräsident die Menschenrechte herbeibomben, wenn er das fundamentalste Menschenrecht verletzt?

 In seinem Wahn in den Krieg zu ziehen, zu töten, den Deutschen wieder die Lust am Menschen schlachten, am Rauben und mordbrennen zurück zu geben, ist Gauck jeder Vergleich recht und mag er noch so hinken: "So wie wir eine Polizei haben und nicht nur Richter und Lehrer, so brauchen wir international auch Kräfte, die Verbrechen oder Despoten, die gegen andere mörderisch vorgehen, stoppen."

 Dieser unheilvolle Vergleich zeigt wie wenig Gauck von Demokratie und Rechtsstaat verstanden hat, und wie sehr er sich, unsere Eliten, ja das ganze deutsche Volk, für dessen Gesamtheit er ja spricht, wieder in der Rolle des Oberlehrer gegenüber allen anderen Völkern sieht.

 Die Polizei mit hochgerüsteten Militärs zu vergleichen ist schon ein starkes Stück und sollte eigentlich zu einem Aufschrei der Entrüstung führen. Während die Polizei gezielt gegen einzelne, eines Gestzesbruchs verdächtigte Personen vorgeht, und dabei, nur im äussersten Notfall, zu körperlicher Gewalt greift, tötet der militärische Überfall pauschal ohne Unterschied ob gut oder böse, ob schuldig oder unschuldig. Aber es gibt einen weiteren viel gravierenderen Unterschied: Die Polizei führt die einer Straftat Verdächtigen der Justiz zu. Erst nach einem ordnungsgemässen Strafprozess und nach einer Verurteilung durch einen, an Recht und Gesetz gebundenen Richter, nach sorgfältigem abwägen aller Umstände, wird der Delinquent seiner Strafe zugeführt.

 Militär raber, ist Polizei, Ankläger und Scharfrichter zugleich. Hier werden die Umstände, die zu einer Tat geführt haben nicht sorgfältig abgewogen, hier wird nicht einmal untersucht, ob ein Verbrechen vorgelegen hat, hier wird gleich exekutiert. Die Todesstrafe, in Deutschland seit 1945 verboten, wird vollstreckt ohne Gerichtsurteil.

 Gauck, dieser selbstgerechte, selbst ernannte DDR-Widerstandskämpfer und Präsidentendarsteller nimmt für sich in Anspruch, Herrscher über Leben und Tot zu sein. Dabei sind die Menschenrechte, so wie es ein Kommentator auf Spiegel-online schreibt, letzten Endes auch nur Ideologie. Es mag möglich sein, aus anderen Blickwinkeln durchaus zu anderen Ansichten zu kommen.  Was legitim ist und was nicht, das ist letztlich relativ.

 Wenn solche Gedankengänge dem ehemaligen Pfarrer aus Rostock aber zu abstrakt sind, wenn mangelnde Einsicht durch Selbstüberhöhung ihn daran hindern sollte, das Unrecht seines Tuns zu begreifen, dann sollte er sich einfach seines Konfirmandenunterrichts erinnern. Dort hat er die zehn Gebote auswendig lernen müssen.

 Im fünften Gebotener heisst es unmissverständlich: "Du sollst nicht töten!" Es heisst nicht etwa, du sollst nicht töten, es sei denn, dein Gegner ist ein Diktator oder du brauchst des Anderen Öl, Gas, Erz, Coltan, Wasser, Ackerboden, Arbeitskraft oder sonstige Güter, die er freiwillig nicht rausrückt.

 Und wenn selbst die Gebote Gottes unseren kriegsbegeisterten Präsidenten nicht überzeugen sollten (ein rechter Christenmensch, noch dazu ein Pfaffe, legt die Bibel immer zu seinen Gunsten aus), dann sollte er sich die Ergebnisse der bisherigen Versuche zum Systemchange einmal ansehen. Zur Zeit besteht dazu gerade wieder gute Gelegenheit im Irak. Dort wünschen sich die Menschen zur Zeit nichts sehnlicher, als das ihr alter, von den USA vertriebener und ermordeter Präsident, der Diktator Saddam Hussein seines Grabes entsteigen und die Herrschaft über das Land wieder übernehmen möge.

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